Die Wettbewerbsklasse F5B
(Elektrosegler) - Nachrichten
F5B
Bericht vom F5 - Subcommittee Meeting in Lausanne am 18. März 1999
Norbert Huebner, Hochstr.25, 85221 Dachau e-mail: Norbert.Huebner@t-online.de
World Air Games 2001 in Spanien
- Die Beteiligung an den World Air Games 2001 in Spanien wurde diskutiert. Es wird daran
gedacht, sich am "Cultural/Ecological" Programm zu beteiligen (Vorträge, Bau
von Solarmodellen mit spanischen Schülern mit anschließenden Flugvorführungen).
- Ferner ist daran gedacht solargetriebene Modelle vorzuführen und eventuell einen
Solar-Cross-Country-Bewerb durchzuführen.
- Die Koordination wird Emil Giezendanner in Europa und C.Ettel in Amerika übernehmen.
Selbstverständlich können sich insbesondere die deutschen Elektroflieger bezüglich der
World Air Games auch an mich wenden.
Europameisterschaft 1999 in Schweden
- George Shering wurde beauftragt sich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen um
eine Erhöhung der zulässigen Frequenzen zu erreichen.
- Für eine Europameisterschaft 2001 gibt es bis jetzt noch keinen Bewerber.
Weltmeisterschaft 2000
- Dave Brown, der Delegierte der USA, bot an die Weltmeisterschaften 2000 (Klasse F5B + D)
in San Diego, Kalifornien auszurichten. Der Antrag wurde angenommen.
Weltmeisterschaften 2002
- Die Schweiz hat sich angeboten ("tentative proposal") die Weltmeisterschaften
2002 in den Klassen F5B + D durchzuführen.
Neues Reglement ab 01.01.2001
- Das Subcommittee, Deutschland, Frankreich und die Schweiz haben Regeländerungen
beantragt. Die Vorschläge wurden ausführlich diskutiert und folgende
Regeländerungen ab 01.01.2001 einstimmig bzw. mit großer Mehrheit beschlossen.
F5B
- Der Tordurchflug entfällt, die Segelflugzeit beginnt unmittelbar nach dem Streckenflug.
- Die Zeit zur Durchführung des Streckenflugs wird auf 200 sek. erhöht.
- Die Zeit für den Dauerflug wird auf 600 sek. erhöht.
- Es gibt drei Landekreise mit jeweils 10, 20, und 30 Meter Durchmesser. Die Landung wird
entsprechend mit 30, 20 bzw. 10 Punkten bewertet.
- Die Startreihenfolge für den 1. Durchgang wird "zufällig" bestimmt. Für die
nächsten Durchgänge wird die Startreihenfolge in umgekehrter Reihenfolge der Plazierung
unter Berücksichtigung der Fernsteuerfrequenzen und Teamzugehörigkeit festgelegt.
Spezifikationen:
- Das Abfluggewicht muß mindestens 2000 Gramm betragen.
- Das maximale Gewicht des Antriebsakkus darf 1100 Gramm nicht überschreiten (wie
bisher).
- Die maximale Zellenzahl des Antriebsakkus ist auf 30 Stück. beschränkt.
- Die maximale Flächenbelastung beträgt 75g/dm^2
Hinweis: Von der Vorgabe einer Mindestspannweite wurde Abstand genommen.
F5 10 cell (provisional rules)
Spezifikationen:
- Das Abfluggewicht muß mindestens 1500 Gramm betragen.
- Der Mindestgesamtflächeninhalt beträgt 36 dm^2
- Das maximale Gewicht des Antriebsakkus darf 600 Gramm nicht überschreiten.
- Die maximale Zellenzahl ist auf 10 Stück. beschränkt.
Hinweis: Einige Länder würden die Forderung nach 36 dm^2
Mindestgesamtflächeninhalt gerne fallen lassen, weil in diesen Ländern oft bei starkem
Wind geflogen werden muß, was bei höherer Flächenbelastung einfacher ist.
Motivation für die beschlossenen Änderungen ist, den Dauerflug und die Landung
am Ausgang des Gesamtsieges stärker als bisher zu gewichten.
Die Modellspezifikationen sind so gewählt, daß auch engagierte Hersteller
konkurrenzfähige Modelle herstellen und vermarkten können.
Ein breiter Kreis von engagierten Modellbauern sollte in der Lage sein ohne
Festigkeitsrisiko und ohne Einsatz "exotischer" Bauweisen und Materialien ein
konkurrenzfähiges Modell zu erstellen.
Thema Antriebsakku:
Bei der Neudefinition des Antriebsakkus konnten keine eindeutigen Mehrheiten gefunden
werden, das Thema kommt im Herbst nochmals auf den Tisch.
Folgende Varianten wurden diskutiert:
- Definition unverändert wie bisher. (Alter "Antriebsstrang" soll
weiterverwendet werden können; Zellen - Vielfalt)
- 18 Stück SUB-C (Für die meisten Nationen bessere Verfügbarkeit gepuschter und
selektierter Zellen; ca 50 Gramm mehr für Motor oder Modellerstellung bis zum Erreichen
der 2000 Gramm Grenze).
- 1000 Gramm Maximalgewicht (Antriebsmasse 50% Abflugmasse; etwas weniger rasant und
dadurch leichterer Einstieg in die Klasse; problemlose, risikolose Einhaltung des
Mindestgewichtes; ev. Direktantrieb konkurrenzfähig durch Gewichtsreseve).
- 14 - 16 Stück SUB-C (Wegfall der 10-Zeller, nur noch eine Klasse F5B)
Hinweis:
- Die Fliegerei insgesamt und auch die Modellflieger stehen unter starker Beobachtung von
Umweltverbänden (inzwischen insbesondere auch in USA).
- D.h. es kann durchaus sein, daß wir uns in absehbarer Zeit von unseren Ni-Cadmium Akkus
verabschieden müssen.
- Inzwischen stehen wohl schon Ni-Mh Zellen zur Verfügung die werksseitig bis 30 A
Entladestrom zugelassen sind (SAFT - 3000er).
- Im Subcommittee wurde dieses Thema bereits diskutiert und es kann durchaus sein, daß
sich das Subcommittee vor gesetzlichen Verordnungen dazu entschließt sich von der Ni-Ca
Technologie zu verabschieden, sobald eine brauchbare Alternative auf dem Markt problemlos
erhältlich ist.
Bitte teilt mir eure Meinung zum Antriebsakku - Thema mit, damit ich euch im Herbst
mehrheitlich richtig vertreten kann.
Bitte nur schriftlich per Fax oder e-mail mit Begründung (Vor- und Nachteile) bis
spätestens 15. Oktober 1999..
Warum schriftlich? - Damit ich einen Nachweis habe und damit man sich genügend lange mit
dem Thema auseinandersetzt.
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(Norbert Huebner - 21.03.1999)